CO₂-Preis: Steuerlicher Hebel mit wirtschaftlicher Tragweite

Im Januar 2025 stieg der nationale CO₂-Preis in Deutschland auf 55 Euro pro Tonne. Für 2026 ist ein Preiskorridor zwischen 55 und 65 Euro vorgesehen. Ab 2027 kann der Einstieg in den europäischen Emissionshandel (EU-ETS 2) erfolgen, wobei die erste Abgabepflicht für 2027er-Emissionen zum 31. Mai 2028 ansteht. Bei außergewöhnlich hohen Energiepreisen ist eine Verzögerung um ein Jahr möglich. Die CO₂-Bepreisung entwickelt sich damit zu einem dauerhaft wirkenden Kostenfaktor mit steuerlicher und betriebswirtschaftlicher Relevanz.
Rechtsgrundlage und Systematik
Der CO₂-Preis ist im Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) geregelt. Er ergänzt die Energiesteuer und betrifft fossile Brennstoffe wie Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel. Die verpflichtend zu erwerbenden Emissionszertifikate verteuern die Energieversorgung – und die Kosten werden an Endverbraucher weitergegeben. Während die Preisstufen bis 2026 gesetzlich fixiert sind, greift ab 2027 ein marktbasiertes Handelssystem auf EU-Ebene. Experten rechnen für EU-ETS 2 mit einem Preiskorridor von 70 bis 340 Euro je Zertifikat, wobei die tatsächliche Entwicklung erheblich unsicher ist.
Direkte Auswirkungen auf Kosten und Steuerlast
Der CO₂-Preis führt zu spürbaren Preisaufschlägen:
• Erdgas: + ca. 1 Cent/kWh
• Heizöl: + ca. 17 Cent/Liter
• Diesel/Benzin: + ca. 15-17 Cent/Liter (Benzin: 15,7 Cent, Diesel: 17,3 Cent brutto)
Je nach Verbrauch entstehen dadurch erhebliche Zusatzkosten, die sich auf die Gewinnermittlung und damit auf die Steuerbelastung auswirken. Besonders betroffen sind Betriebe, die die Kosten nicht oder nur verzögert weitergeben können. In Branchen mit hohem Energiebedarf oder langfristigen Preisbindungen – etwa im sozialen Wohnungsbau oder bei kommunalen Dienstleistungen – entstehen zusätzliche Herausforderungen. Energieintensive Unternehmen, die auf der EU-ETS Carbon Leakage Liste stehen, können unter bestimmten Voraussetzungen Entlastungen nach der Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) beantragen.
Praxisbeispiel zur Kostenwirkung
Ein mittelständisches Logistikunternehmen mit einem jährlichen Dieselverbrauch von 500.000 Litern muss seit 2025 mit zusätzlichen CO₂-Kosten von rund 17.500 Euro rechnen – ab 2026 je nach Preisentwicklung noch deutlich mehr. In einem Industriebetrieb mit hohem Erdgasbedarf zur Prozesswärmeerzeugung kann sich die Mehrbelastung auf über 30.000 Euro jährlich summieren. Diese Beträge sind steuerlich relevant, weil sie Betriebsausgaben erhöhen und damit die Bemessungsgrundlage für Ertragsteuern beeinflussen. Gleichzeitig wirken sie sich auf die Preisgestaltung, Kalkulation und Investitionsentscheidungen aus.
Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten
Maßnahmen zur Energieeffizienz lassen sich steuerlich geltend machen. Für private Haushalte bietet § 35c EStG Steuerermäßigungen für energetische Sanierungsmaßnahmen an selbst genutzten Wohngebäuden über 10 Jahre – diese Regelung gilt bis 2030. Für Unternehmen sind entsprechende Aufwendungen als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar. Auch Förderprogramme wie die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützen Investitionen in klimafreundliche Technologien.
Weitere steuerlich relevante Instrumente:
• Steuervergünstigungen für E-Mobilität, Jobtickets etc. (§ 3 Nr. 15 EStG)
• Sonderabschreibungen oder Leasingmodelle für energetische Investitionen
• Nutzung von Investitionsabzugsbeträgen bei kleinen und mittleren Unternehmen
• Bildung von Rückstellungen für künftig absehbare Kostensteigerungen, sofern handelsrechtlich zulässig
Wichtig ist, dass energetische Maßnahmen frühzeitig in die Steuer- und Liquiditätsplanung integriert werden. Viele Förderprogramme sind an klare Fristen und technische Anforderungen gebunden. Eine enge Abstimmung mit Steuerberatern und Energieexperten ist daher empfehlenswert.
Finanzierungsstrategie und Fördermanagement
Förderprogramme sind in der Regel kombinierbar mit steuerlichen Erleichterungen. Wichtig ist dabei ein geordneter Ablauf: Erst Antragstellung, dann Investitionsbeginn. Besonders im Bereich Gebäudetechnik, Fahrzeugflotten und IT-Infrastruktur ergeben sich attraktive Kombinationsmöglichkeiten. Unternehmen sollten prüfen, ob Eigenmittel, Förderzuschüsse und steuerliche Vorteile zu einem Gesamtpaket gebündelt werden können – gerade bei umfangreicheren Maßnahmen zur Dekarbonisierung.
Betriebswirtschaftliche Steuerung und Kostenintegration
Der CO₂-Preis sollte nicht isoliert betrachtet, sondern in die laufende Budgetplanung eingebunden werden. Unternehmen sollten CO₂-Kosten im Rahmen der Deckungsbeitragsrechnung, der Produktkalkulation sowie der Investitionsbewertung systematisch berücksichtigen. Der Aufbau interner CO₂-Konten oder Energie-Reportings kann helfen, Emissionen und Kostenstrukturen transparent zu machen.
Besonders wichtig wird dies, wenn Unternehmen international tätig sind und ihre Standortwahl oder Lieferketten anpassen müssen. Der CO₂-Preis kann sich zunehmend als Standortfaktor erweisen – und damit auch Outsourcing- oder Investitionsentscheidungen beeinflussen.
Verbindung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD): Im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) werden große Unternehmen verpflichtet, ihren CO₂-Ausstoß offenzulegen. Nach aktuellen Plänen der EU-Omnibus-Initiative sollen künftig Unternehmen mit über 1.000 Mitarbeitenden (statt bisher 250) berichtspflichtig sein, wobei der Erstanwendungszeitpunkt um zwei Jahre verschoben wird. Die Anforderungen an die Datenqualität steigen dennoch. Emissionsdaten müssen nachvollziehbar erhoben, dokumentiert und geprüft werden können. Damit wird der CO₂-Preis nicht nur ein Kosten- und Steuerfaktor, sondern auch ein Berichts- und Reputationsrisiko. Ein professionelles Emissionscontrolling und ein internes Kontrollsystem für ESG-Daten sind daher zentrale Voraussetzungen für eine zukunftsfähige Unternehmenssteuerung. Wer Emissionen misst, kann sie auch besser steuern – und sich im Wettbewerb glaubwürdig positionieren.
Branchenspezifische Relevanz
Je nach Branche unterscheiden sich die Auswirkungen deutlich:
• Logistik: Flottenumstellungen auf E-Antriebe, LNG oder Wasserstoff bieten Kostenvorteile bei steigenden CO₂-Preisen
• Wohnungswirtschaft: Heizkostenentwicklungen beeinflussen Umlagefähigkeit und Modernisierungsstrategien
• Produktion: Abwärmenutzung, Eigenstromversorgung und Energieeffizienz werden zu zentralen Stellschrauben
• Dienstleistungssektor: Auch bei geringem Energieeinsatz steigen Kosten durch indirekte Preisweitergaben in der Lieferkette
Ein sogenanntes Klimageld als sozialer Ausgleich ist politisch weiterhin diskutiert, aber konkrete Umsetzungspläne fehlen derzeit. Offen ist auch, ob es künftig branchenspezifische Entlastungsregelungen oder Preisdeckel geben wird. Unternehmen sollten regulatorische Entwicklungen aufmerksam verfolgen und flexibel auf neue Vorgaben reagieren können. Ebenso ist denkbar, dass der Gesetzgeber bei anhaltend hohen CO₂-Preisen zusätzliche Dokumentations- oder Steuerpflichten einführt – etwa im Rahmen der internationalen Mindestbesteuerung oder künftiger Ökosteuern. Auch die Einführung eines digitalen Emissionsnachweises als Grundlage für Steuer- oder Prüfungszwecke ist nicht ausgeschlossen.
Ausblick
Der CO₂-Preis ist kein reines Umweltinstrument, sondern ein wirtschaftlich wirksamer Faktor mit direktem Einfluss auf Unternehmenskennzahlen. Durch gezielte Investitionen und steuerliche Maßnahmen lassen sich Belastungen begrenzen und Potenziale nutzen. Wer heute strategisch plant, bleibt morgen handlungsfähig.
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